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Bewohnerinformation

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Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind grundsätzlich von den HeimbewohnerInnen zu bezahlen.


Mindestens 20 % der Pension sowie der 13. und 14. Monatsbezug bleiben dabei jedoch unangetastet. Wenn die Kosten für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung höher sind als die Einkünfte der gepflegten Person, springt die öffentliche Hand in Form einer Zuzahlung aus der Sozialhilfe ein.

Um eine Zuzahlung aus der Sozialhilfe erhalten zu können, muss ein entsprechender Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden. Diese Anträge auf (Rest-)Kostenübernahme liegen bei allen Gemeindeämtern sowie bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Sozialamt der Stadt Graz auf.

Wir in der Seniorenresidenz Eggenberg sind gerne bereit ihre Patienten auf Kurz- als auch Langzeitpflege aufzunehmen.

Wir möchten nur höflich darauf hinweisen, uns bitte rechtzeitig vor der Aufnahme zu informieren, da wir die finanziellen Rahmenbedingen vorher abklären müssen.

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