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Homöopathie in kompetenten Händen hätte ärztlichen Kunstfehler verhindert

Homöopathie in kompetenten Händen hätte ärztlichen Kunstfehler verhindert

Inkorrekt behandelte Mittelohrentzündung führt zu Tod eines italienischen Kindes und rückt Homöopathie ins falsche Licht, Cornelia Bajic (Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins für homöopathische Ärzte) nimmt Stellung.


Ärztlicher Kunstfehler bei Therapie?

Vergangenen Samstag verstarb ein siebenjähriger Junge in Italien an einer Hirnentzündung, welche die Folge einer falsch behandelten Otitis media (Mittelohrentzündung) war. Der Verzicht auf Antibiotika sei in diesem Falle ein klarer ärztlicher Kunstfehler gewesen, so Cornelia Bajic. Sie bezeichnet es sogar als „unterlassene Hilfeleistung“ und dieses Vorgehen sei nicht mit dem ärztlichen Selbstverständnis vereinbar.

Die Homöopathie gehört in kompetente Hände. Und in Deutschland gelten klare Regeln, die bei korrekter Anwendung durch den behandelnden Arzt einen vergleichbaren Fall verhindern

erklärt die Vorsitzende des Deutschen Zentralverbandes homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)

Man müsse aber auch bedenken, dass in Deutschland, als auch in Österreich, eine unkomplizierte Mittelohrentzündung bei Kindern über sechs Monate (laut der Österreichischen Gesellschaft für Infektionskrankheiten) grundsätzlich nicht mit Antibiotika (AB) behandelt wird. Selbst die Konventionelle Medizin mahnt vor einer unüberlegten, automatischen Gabe von AB und steht diesem Thema sehr kritisch gegenüber.

Es liegt in der Verantwortung des einzelnen Arztes

Die Risiko-Nutzen Abwägung obliegt einem jeden Arzt, einer jeden Ärztin selbst, wobei es insbesondere in Deutschland klare Regeln für den Einsatz von Antibiotika gibt:

So schreiben die medizinischen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) vor: „Bei Patienten ohne Risikofaktoren mit einer unkomplizierten akuten Otitis media sollte […] auf die sofortige antibiotische Therapie verzichtet werden. […] Selbst bei Fieber und/oder Erbrechen ist es vertretbar, die ersten 24 - 48 Stunden unter Beobachtung des Kindes abzuwarten und erst bei einer Verschlechterung der Symptome oder einer ausbleibenden Besserung Antibiotika zu verordnen.“

Bajic betont:

Diese Regel wird von den homöopathischen Ärzten in Deutschland strikt eingehalten.

Die Österreichische Infektionsgesellschaft empfiehlt stellvertretend für alle ExpertInnen im Rahmen der Initiative Arznei & Vernunft:

Fieber ist bei Kindern meist viraler Natur. Nur selten kommt es zu bakteriellen Sekundärinfektionen, für die ein „2. Fieberschub“ charakteristisch ist. Unkomplizierte akute Otitis media (Alter >6 Monate) erfordert nur selten eine primäre Antibiotikagabe.

Somit lässt sich klar zusammenfassen: nicht die Homöopathie per se hat Schuld an dem tragischen Schicksal des Jungen, sondern die inadäquate Therapieempfehlung eines Arztes. Bajic erklärt mit klaren Worten: Sollten sich die Anschuldigungen gegen den Arzt erhärten, sei es zu begrüßen, wenn die „volle Härte der italienischen Gesetze“ angewendet werde, so Bajic.

Quelle: Pressemitteilung - Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ); http://www.oeginfekt.at/download/arznei_u_vernunft_antiinfektiva_LL.pdf

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