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Primärversorgungsgesetz: Kritik der Österreichischen Ärztekammer

Primärversorgungsgesetz: Kritik der Österreichischen Ärztekammer

Wechselberger gegen Schnellschuss bei Primärversorgung


Primärversorgungsgesetz unter Kritik der Österreichischen Ärztekammer

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) bestätigte heute, Freitag, in einer Aussendung ihre Kritik am aktuellen Entwurf des Primärversorgungsgesetzes (PVE). Dieser stehe in krassem Widerspruch zu international üblichen Qualitätsstandards für eine zeitgemäße Primärversorgung. Unter solchen gesetzlichen Bedingungen würden sich kaum freiberufliche Ärzte zum dringend notwendigen Ausbau der Primärversorgung finden.

„Der Gesetzesentwurf berücksichtigt zudem nicht, dass zu einer zeitgemäßen Primärversorgung auch ein ausreichendes Angebot an nichtärztlichen Gesundheitsberufen gehört, die wohnortnah mit den Hausärzten zusammenarbeiten“,

sagte ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger. Die Regierung sei im Begriff, eine wichtige Chance für den Ausbau bestehender medizinischer Versorgungsstrukturen und damit für ein zukunftsfähiges und leistungsstarkes Gesundheitssystem zu verspielen.

Die Kritikpunkte der Österreichischen Ärztekammer am aktuellen Gesetzesentwurf im Detail:
„Um in eine PVE wechseln zu können, müssten niedergelassene Vertragsärzte ihre bestehenden Kassenverträge aufgeben, um sich auf eine gemeinsame Gesellschaft mit anderen Ärzten einzulassen – eine Entscheidung, die eine oft jahrzehntelange Aufbauarbeit gefährden würde“, gab Wechselberger zu bedenken. „Eine Rückkehr in den Einzelvertrag wäre schwierig, riskant und nur befristet möglich. Ganz zu schweigen vom Verwaltungs- und Organisationsaufwand.“

 

Keine Anstellung von Ärzten laut PVE

Weiters sei keine Anstellung von Ärzten in PVE vorgesehen, wie sie die ÖÄK schon seit Jahren für Gruppenpraxen fordere. „Dass wir bis heute keine ausreichende Akzeptanz von Gruppenpraxen haben, liegt auch daran, dass dort keine Ärzte angestellt werden dürfen. Das soll jetzt gegen jede Logik auch für PVE gelten.“
Die Anstellung sei ein wesentlicher Anreiz, um jene Ärztinnen und Ärzte für die Mitarbeit in der Primärversorgung zu gewinnen, die das unternehmerische Risiko einer Praxisgründung nicht auf sich nehmen wollen oder nicht in Vollzeit tätig sein könnten, „etwa Ärztinnen mit Kindern, schließlich sind über 60 Prozent der in allgemeinmedizinischer Ausbildung Stehenden Frauen“, so der ÖÄK-Präsident.

 

Zentralisierung schlecht für Gesundheitsberufe und Bevölkerung

Das Gesetz sehe ein „ausgewogenes“ Verhältnis zwischen Zentren und Netzwerken vor. Aus ÖÄK-Sicht könnten Zentren jedoch allenfalls in Ballungsräumen die Versorgung sinnvoll ergänzen. Österreich sei aber ländlich bis kleinstädtisch strukturiert. Die Regierung gehe mit diesem Gesetz also an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. „Davon abgesehen würden die Ärztinnen und Ärzte, die bereit wären, ihre Praxen für die Arbeit in einem Zentrum aufzugeben, als wohnortnahe Hausärzte an ihrem früheren Standort fehlen“, warnte Wechselberger

Sollten sich nicht genügend freiberufliche Ärzte zur Gründung von Primärversorgungseinheiten finden, würden stattdessen Ambulatorien, z.B. von Krankenkassen, die Versorgung übernehmen. „Das Wesen von Primärversorgung ist aber der unabhängige Hausarzt, idealerweise in enger Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und nichtärztlichen Gesundheitsberufen. Das Gesetz würde jedoch die Kooperation aller anderen Gesundheitsberufe wesentlich erschweren. Die Folgen für die zu versorgenden Bürgerinnen und Bürger – nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft – wären fatal“, sagte der ÖÄK-Präsident abschließend.

 

Quelle: ÖÄK

Bildquelle: shutterstock

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