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Experten begrüßen geplante Gesetzesänderung zur palliativmedizinischen Begleitung am Lebensende

Experten begrüßen geplante Gesetzesänderung zur palliativmedizinischen Begleitung am Lebensende

Befasste Fachgesellschaften erfreut über Umsetzung einer langjährigen Forderung: Ziel ist Humanisierung der Medizin und optimale Begleitung am Lebensende

Wir begrüßen die vom Gesundheitsministerium vorgelegte Änderung des Ärztegesetzes, mit dem für die ärztliche Begleitung von Patientinnen und Patienten am Lebensende klarere Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen,

betont Prim. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Likar (Klagenfurt), Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI) und der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG). Mit der geplanten Novellierung werde eine langjährige Forderung der beiden Fachgesellschaften erfüllt, so der Experte.

 

Der Entwurf, der sich derzeit in Begutachtung befindet, sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte sterbenden Menschen, die sie behandeln, „unter Wahrung ihrer Würde“ beizustehen haben. Weiters wird präzisiert, dass es bei Sterbenden zulässig ist, „im Rahmen palliativmedizinischer Indikationen Maßnahmen zu setzen, deren Nutzen zur Linderung schwerster Schmerzen und Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts vitaler Lebensfunktionen überwiegt.“

Das ist ein wichtiger und positiver Schritt im Interesse von Menschen am Lebensende, weil es die Rahmenbedingungen für das optimiert, was wir Ärztinnen und Ärzte in unserer Praxis täglich tun – nämlich sie bestmöglich zu begleiten, ihre Symptome zu lindern und Therapieentscheidungen immer im Interesse des Patientennutzens zu treffen,

sagt ÖGARI-Vorstandsmitglied Univ.-Prof. Dr. Barbara Friesenecker von der Universitätsklinik für Allgemeine und Chirurgische Intensivmedizin in Innsbruck. „Die Entscheidung darüber, wie und zu welchem Zeitpunkt das Therapieziel vom Prinzip der Heilung in Richtung palliative Betreuung verändert werden sollte, ist immer individuell zu treffen, und es ist erfreulich, dass es dazu nun mehr Rechtssicherheit gibt.“

 

„Wir wissen heute, dass Patientinnen und Patienten, bei denen frühzeitig palliativmedizinische Konzepte zur Linderung von quälenden Symptomen einbezogen werden und bei denen auf belastende Therapien, die keinen Nutzen mehr bringen, verzichtet wird, manchmal sogar länger leben und in jedem Fall eine bessere letzte Lebensphase haben als jene, bei denen bis zur letzten Minute jede therapeutische Option ausgeschöpft wird“, so Prof Likar.

Es ist gut, dass wir nun einen öffentlichen Diskurs über etwas führen, was uns seit Jahren ein großes Anliegen ist, nämlich eine neue Humanisierung der Medizin.

Quelle: B&K – Bettschart&Kofler Kommunikationsberatung

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