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ÖÄK-Steinhart: Endlich Bewegung bei den ELGA e-Befunden

ÖÄK-Steinhart: Endlich Bewegung bei den ELGA e-Befunden

ÖÄK-Vizepräsident begrüßt von Gesundheitsministerin beauftragten Evaluierungs-Bericht und formuliert Mindestanforderungen der Ärzteschaft

 

„Es ist sehr positiv, dass dieser Tage Bewegung in die Entwicklungen um das langjährige Thema e-Befund in ELGA gekommen ist. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein verdient Anerkennung dafür, eine Rundum-Evaluierung der ELGA e-Befunde der ELGA GmbH in Auftrag gegeben zu haben, deren Ergebnisse jetzt vorliegen“, sagt Johannes Steinhart, Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der ÖÄK.

„Das ist, anders als bei früheren Generationen von Gesundheitsministern, ein echter Durchbruch.“

Denn jetzt konnte endlich von einem interdisziplinären Team von Fachleuten zweifelsfrei festgestellt werden, wo noch Defizite und Sanierungsbedarf bestehen, führt Steinhart aus. Und auch, welche konkreten Maßnahmen gesetzt werden müssen, damit ELGA e-Befunde in einer Qualität einsatzfähig sein werden, die Patienten und Ärzten sowie der Gesundheitsversorgung insgesamt einen Nutzen bringt.

 

Im Auftrag der Bundesministerin hat der ELGA-Koordinierungsausschuss eine Reihe von Maßnahmen zur Sanierung von ELGA e-Befunden (nicht zu verwechseln mit der ersten ELGA-Anwendung e-Medikation und dem Elektronischen Kommunikation Service e-KOS) beschlossen und eine Evaluierung des e-Befundes unter Einbeziehung des Fraunhofer Instituts gefordert. Diese „Taskforce e-Befund Evaluierung“ hat ihre Arbeiten mit einem Bericht und Maßnahmenkatalog abgeschlossen. Die Grundlage für diesen Evaluierungsbericht bilden Interviews mit Ärzten und Produktanbietern sowie die Expertise von Fachleuten aus den unterschiedlichen betroffenen Bereichen. Vertreter der Ärztekammer waren ebenfalls zur Mitwirkung in der Taskforce eingeladen.

 

Im Kern wurden fünf grundsätzliche strategische Anforderungen an ELGA e-Befunde definiert: die Vollständigkeit und Übersichtlichkeit, die technische Qualität der e-Befunde, ein minimaler Zeitaufwand sowie mehr Vertrauen in ELGA.

Datenschutz, verbindliche Finanzierung, Benutzerfreundlichkeit, Patient-Summary

„Aus ärztlicher Sicht muss jedenfalls eine Reihe von Minimalanforderungen erfüllt sein, damit wir ELGA e-Befunden zustimmen können“, so Steinhart. „Neben einem optimalen Datenschutz und einer verbindlichen Klärung der Finanzierung gibt es einen Katalog von technischen Mindestanforderungen, die professionell umgesetzt werden müssen. Das bezieht sich primär auf die Benutzerfreundlichkeit, die ‚Usability‘.“ Die Datenaufbereitung müsse in strukturierter Weise erfolgen, alle Informationen müssen standardisiert am gleichen Ort zu finden sein. Es bedürfe einer übersichtlichen und dennoch platzsparenden, kompakten Darstellung der e-Befunde. Unabdingbar sei eine automatisch erstellte Zusammenfassung von Befunden im Sinne einer „Patient-Summary“, die zeitraubendes Suchen ausschließt. Überhaupt müsse eine einfache, schnelle Suchfunktion verfügbar sein.

„Wir brauchen eine übersichtliche und dennoch platzsparende, kompakte Darstellung der gut strukturierten e-Befunde. Generell müsse der ärztliche Zeitaufwand für ELGA minimiert werden“, sagt Steinhart.

„Ich gehe davon aus, dass die Frau Gesundheitsministerin nach den ersten von ihr veranlassten erfolgreichen Schritten den vielversprechend eingeschlagenen Weg weitergeht und für die Umsetzung der geforderten Optimierungen sorgt“, so Steinhart. „Die Ärztekammer wird sie dabei sehr gerne und engagiert unterstützen.“

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