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Ergänzung zum bestehenden Besuchsverbot an den Salzburger Landeskliniken

Ergänzung zum bestehenden Besuchsverbot an den Salzburger Landeskliniken

Um die Sicherheit für Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit dem Covid-Virus so gering wie möglich zu halten, besteht an allen fünf Standorten ein weitgehendes Besuchsverbot. Ausnahmen sind für junge Väter in der Geburtenstation, für Angehörige von Patientinnen und Patienten in Palliativsituationen und an den Unikliniken für Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie nach Absprachen mit den jeweiligen Unikliniken möglich. In allen Fällen gelten die Regeln: ein Besuch pro Patientin bzw. Patient pro Tag für eine Stunde.

 

Gültiger Antigentest

 

Für diese Ausnahmen gibt es nun aufgrund der Mutationen eine Ergänzung: Ab 1. März 2021 müssen jene Besucher bei der Zutrittskontrolle einen negativen Antigentest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Selbstverständlich bieten die Salzburger Landeskliniken in akuten Situationen die Möglichkeit, einen Antigentest vor Ort zu machen. Akutsituationen bestehen zum Beispiel bei Todesfällen, Geburten oder auch Unfällen.

 

Für Rückfragen:

Beate Erfurth
Stv. Leiterin Unternehmens­kommunikation und Marketing
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH
Müllner Hauptstraße 48
5020 Salzburg

Tel: +43 (0)5 7255-20013
Mob: +43 (0)676 8997 20013
E-Mail: presse@salk.at

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