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Besuchsverbot in den Salzburger Landeskliniken bleibt aufrecht

Besuchsverbot in den Salzburger Landeskliniken bleibt aufrecht

Angesichts der dritten Welle, die sich gerade aufbaut, sind Lockerungen nicht angebracht

 

Die jüngste Version der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung erlaubt den Spitälern generell, die Besuchsverbote etwas zu lockern. „Die Salzburger Landeskliniken werden von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen“, stellt dazu Dozent Paul Sungler, Geschäftsführer der Salzburger Landeskliniken und Leiter des Landes-Medizinstabs COVID-19, klar: „Wir befinden uns mittlerweile eindeutig im Beginn einer dritten Welle. Seit Anfang März hat die Zahl der Patientinnen und Patienten auf unseren COVID-Normalstationen wieder massiv zugenommen. Gleichzeitig sehen wir, dass die täglichen Infektionszahlen sowohl in Salzburg, als auch bundesweit wieder nach oben klettern.“

 

Angesichts dieser Entwicklung bleibt das generelle Besuchsverbot in den fünf Standorten der Salzburger Landeskliniken aufrecht. Ausnahmen sind – wie bereits wiederholt kommuniziert – für  frischgebackene Väter bzw. Partnerinnen in der Geburtenstation, für Angehörige von Patientinnen und Patienten in kritischen Lebenssituationen und an den Unikliniken für Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie nach Absprache mit den jeweiligen Unikliniken möglich. Sungler: „Wir haben das Thema wiederholt in unserem Krisenstab diskutiert. Wir wissen, dass ein Besuchsverbot belastend für alle Beteiligten ist. Aber wir sind in erster Linie für die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Daher ist eine Lockerung derzeit leider nicht möglich.“

 

 

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Dr. Wolfgang Fürweger
Leiter Unternehmens­kommunikation und Marketing
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